Grundsteuer in Witten darf nicht steigen
Der Rat der Stadt Witten hat mehrheitlich zum 01.01.2025 bewusst differenzierte Hebesätze beschlossen: 1.110 % für Wohngrundstücke 1.896 % für Nichtwohngrundstücke Damit wurde ein einheitlicher Hebesatz von rund 1.302 % ausdrücklich abgelehnt – aus gutem Grund.Ziel war eine ausgewogenere Verteilung der Steuerlast und der Schutz privater Haushalte. Aktuell wird im Rat erneut über eine Anpassung […]