CDU fordert Anpassung der Sondernutzungssatzung
Gut ein halbes Jahr nach dem Start des Betriebs von E-Scootern in Witten gibt
es aktuell nur noch zwei verbliebene gewerbliche Anbieter. Einer der Anbieter
hat bereits angekündigt sein Angebot zu reduzieren und in die Außenbereiche
zu verlagern, beide fürchten den Betrieb gänzlich einstellen zu müssen. Als
Begründung werden vor allem die auffällig hohen Sondernutzungsgebühren
der Stadt Witten genannt.
Während der landesweite Durchschnitt bei etwa 34 EUR liegt, zahlt man in
Witten, je nach Zone, jährlich satte 1.482,30 EUR pro Scooter. Die CDU-Ratsfraktion hält die Höhe des Gebührentarifs für unangemessen und fordert in einem Antrag die Anpassung der Sondernutzungssatzung auf das Niveau der
umliegenden Städte.
„Mobilität hört nicht an der Stadtgrenze auf. Wenn wir uns gemeinschaftlich als Metropolregion Ruhr verstehen, dann sollte es eine Gebührenanpassung geben, die den Unternehmen die Chance lässt, ein überregionales Angebotsnetz aufbauen zu können.“
so Ratsmitglied und Landtagskandidatin Sarah Kramer.
„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die Sondernutzungsgebühr für Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter beispielsweise höher liegt als jene für Carsharing“.
Christian Held, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion
Hier geht es nicht um eine Aufhebung der Sondernutzungsgebühren oder eine
Besserstellung für E-Scooter, sondern lediglich um eine Anpassung an die Tarife
umliegender Städte.
„Die Probleme, die der unsachgemäße Umgang mit den E-Scootern mit sich bringt, sollten anders gelöst werden, als durch horrende städtische Gebühren, die eine Wirtschaftlichkeit für den Betrieb der E-Scooter unmöglich macht“
Sarah Kramer, Landtagskandidatin der CDU für Witten und Herdecke..
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