Grundsteuer in Witten darf nicht steigen

Der Rat der Stadt Witten hat mehrheitlich zum 01.01.2025 bewusst differenzierte Hebesätze beschlossen:
1.110 % für Wohngrundstücke
1.896 % für Nichtwohngrundstücke
Damit wurde ein einheitlicher Hebesatz von rund 1.302 % ausdrücklich abgelehnt – aus gutem Grund.
Ziel war eine ausgewogenere Verteilung der Steuerlast und der Schutz privater Haushalte.
Aktuell wird im Rat erneut über eine Anpassung diskutiert – SPD und Grüne beantragen einen „aufkommensneutralen“ Hebesatz von 1.302 Punkten. Doch aufkommensneutral bedeutet nicht automatisch belastungsneutral für Bürgerinnen und Bürger.
Für viele private Wohneigentümer und Grundstücksbesitzer würde ein einheitlicher Hebesatz von rund 1.302 % eine Mehrbelastung von etwa 17 % bedeuten.
Diese Erhöhung träfe nicht nur Eigentümer, sondern mittelbar auch Mieter, da die Grundsteuer über die Nebenkosten umgelegt wird.
Die bestehenden differenzierten Hebesätze berücksichtigen unterschiedliche Nutzungsarten und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Sie mildern Belastungsspitzen bei privaten Haushalten ab und sorgen für eine sachgerechtere Verteilung der Steuerlast.
Rechtliche Entwicklungen in anderen Städten rechtfertigen derzeit keine vorschnelle Änderung in Witten. Wir wollen die Entscheidungen der Gerichte abwarten und nicht ohne Zwang die Menschen in Witten belasten. Eine überlegte, sozial ausgewogene Steuerpolitik bleibt der richtige Weg.
Daher auch unser Antrag die derzeitigen Hebesätze beizubehalten mit dem klaren Ziel:
Keine zusätzliche Belastung für private Haushalte!







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