Gebäudeenergiegesetz- CDU fragt nach

Anfang September wurde das umstrittene neue „Gebäudeenergiegesetz“ durch die Ampelfraktionen im Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Städte und Gemeinden sind dadurch aufgefordert eine kommunale Wärmeplanung bis 2028 vorzunehmen, die Bürger und Unternehmen darüber informieren soll, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmerversorgung vor Ort bereitstehen.

Dass die Bundesregierung das Gesetz druchgedrückt hat, obwohl es erhebliche Bedenken von Seiten der Kommunen gegeben hat, ist mehr als ärgerlich.

„Wir müssen in den Städten nun mit den Konsequenzen umgehen. In Zeiten klammer Kassen geht jede Mehrbelastung auf Kosten bestehender Vorhaben“

ordnet CDU-Ratsherr Tobias Grunwald ein.

Die CDU-Fraktion möchte daher in einer Anfrage an die Stadtverwaltung wissen, ob überhaupt das Personal vorhanden ist, um die übertragenen Aufgaben stemmen zu können und wie hoch die Kosten bei einer externen Beauftragung ausfallen würden.

„Es ist zudem fraglich, ob die Stadt Witten diese Kosten alleine über den städtischen Haushalt finanzieren kann. Zur Wärmeplanung selbst werden noch weitere Investitionen in den Immobilienbestand der Stadt Witten notwendig sein. Daher stellt sich gerade bei den immer weiter steigenden Baukosten auch die Frage nach möglichen Fördermitteln“

so Grunwald weiter.

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