Umsetzung des OZG vorantreiben und Bürgerfreundlichkeit erhöhen

Bis Ende 2022 sollen die Verwaltungen ihre Leistungen digital über Portale anbieten. Das schreibt das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Gerade auch die aktuellen Herausforderungen im Rahmen der Pandemie zeigen, dass die Möglichkeiten des eGovernments ausgenutzt werden müssen. CDU-Ratsherr Christian Bleske betont: „Es wurde schon genug auf Zeit gespielt. Deswegen hinterfragen wir, ob die Maßnahmen nicht schneller umgesetzt werden können.“

In der Anfrage fragt die CDU-Fraktion nach dem Zeitplan der Stadt Witten bei der Umsetzung der Maßnahmen und möchte wissen, welche Maßnahmen bereits durchgeführt sind. Im Serviceportal sind beispielsweise einige Maßnahmen nicht zu finden die in anderen Städten bereits angeboten werden, wie die online Bestellung von Geburts-, Heiats- oder Sterbefallurkunden.

„Für uns spielt die Umsetzung eines modernen, digitalen und bürgerfreundlichen Bürgerservices eine wichtige Rolle“, sagt stellvertretender Fraktionsvorsitzender Julian Fennhahn und verweist damit auch auf eine der zentralen Ziele, die im Wahlprogramm der Christdemokraten vereinbart wurden.

Hier finden Sie die Anfrage der CDU-Fraktion: