Mehr Handlungsspielraum für Vereine: Nordrhein-Westfalen erleichtert das Ehrenamt
Witten, 29.01.2026 – Das Ehrenamt in Nordrhein-Westfalen wird spürbar entlastet. Ab 2026 treten umfassende Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft, die Bürokratie abbauen und Vereinen mehr finanziellen und organisatorischen Spielraum geben. Die Änderungen sollen Vereine vor Ort stärken, die Planung erleichtern und ehrenamtliches Engagement nachhaltig stärken.
Der hiesige CDU-Fraktionsvorsitzender Volker Pompetzki betont:
„Für unsere Vereine in Witten sind das spürbare Entlastungen. Weniger Bürokratie, mehr steuerliche Flexibilität und eine bessere Anerkennung des Ehrenamts – das stärkt das Rückgrat unserer Gemeinschaft.“
Die wichtigsten Änderungen betreffen die finanzielle Handhabung: Die Freigrenze für die zeitnahe Mittelverwendung wird von 45.000 auf 100.000 Euro angehoben. Vereine mit Einnahmen bis zu dieser Höhe sind künftig von der Pflicht befreit, Mittel kurzfristig einzusetzen, was den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert. Gleichzeitig steigt die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften auf 50.000 Euro, wodurch viele Vereine künftig keine Körperschaft- oder Gewerbesteuer mehr zahlen müssen.
Hierzu erläutert Pompetzki:
„Die Anhebung der Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer ist für viele unserer Vereine vor Ort ein echter Gewinn. Sie können ihre Mittel flexibler einsetzen, langfristiger planen und mehr Projekte umsetzen, ohne durch Steuerpflichten belastet zu werden.“
Darüber hinaus können Vereine künftig unbegrenzt Mittel für den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen einsetzen, beispielsweise auf Vereinsheimen, Sport- oder Reithallen. Investitionen, laufender Betrieb und auch unvermeidbare Verluste gefährden die Gemeinnützigkeit nicht.
Auch die persönliche Anerkennung des Engagements wird verbessert: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Damit kann ehrenamtliches Engagement künftig besser anerkannt und steuerfrei vergütet werden, was insbesondere die vielen kleinen Initiativen vor Ort unterstützt.
Zur Förderung der Sichtbarkeit von Ehrenamtlichen bietet das Land zudem die kostenfreie Weiterbildungsreihe „Sichtbar engagiert: Mehr Reichweite fürs Ehrenamt“ an. Ziel ist es, Initiativen und Vereine darin zu unterstützen, ihre Arbeit wirkungsvoll nach außen zu tragen und neue Mitglieder zu gewinnen.
Zudem werden die Zugangsvoraussetzungen für die Ehrenamtskarte gesenkt. Künftig können mehr engagierte Bürgerinnen und Bürger von Vergünstigungen profitieren – etwa
in Schwimmbädern, Museen oder bei kulturellen Angeboten. Bereits über 80.000 Menschen im Land haben die Ehrenamtskarte erhalten; 335 Städte und Gemeinden beteiligen sich an der Initiative.
Mit den Reformen schafft das Land Nordrhein-Westfalen eine spürbare Entlastung für Vereine und Ehrenamtliche. Gleichzeitig eröffnet es neue Möglichkeiten, Projekte nachhaltig zu finanzieren und öffentlichkeitswirksam umzusetzen – ein klarer Schritt zur Stärkung des gesellschaftlichen Engagements auf kommunaler Ebene.








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